annullieren

annullieren
abschaffen, aufheben, auflösen, aus dem Weg räumen, aus der Welt schaffen, auslöschen, ausmerzen, ausräumen, außer Kraft setzen, beseitigen, für nichtig/ungültig erklären, rückgängig machen, streichen, zurücknehmen, zurücktreten, zurückziehen;
(geh.): tilgen;
(bildungsspr.): eliminieren;
(emotional verstärkend): für null und nichtig erklären;
(Bankw., Kaufmannsspr.): stornieren.
* * *
annullieren:1.tilgen(1)–2.abbestellen
annullierenfürungültig/nichtigerklären,rückgängigmachen,aufheben,auflösen,außerKraftsetzen,absagen,abschaffen,zurücknehmen,zurückziehen,zurücktretenvon,sichlossagen,streichen,tilgen

Das Wörterbuch der Synonyme. 2013.

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  • annullieren — [Wichtig (Rating 3200 5600)] Bsp.: • Wir wollen unsere Ehe annullieren …   Deutsch Wörterbuch

  • annullieren — V. (Aufbaustufe) etw. für ungültig erklären, etw. rückgängig machen Synonyme: aufheben, auflösen, außer Kraft setzen, zurücknehmen, umstoßen Beispiel: Ihre Ehe wurde annulliert. Kollokation: einen Auftrag annullieren …   Extremes Deutsch

  • Annullieren — (lat.), für null und nichtig erklären …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • annullieren — Vsw erw. fach. (16. Jh.) mit Adaptionssuffix. In der juristischen Fachsprache entlehnt aus spl. anūllāre für nichtig erklären , einer Präfixableitung zu l. nūllum nichts (Null).    Ebenso nndl. annuleren, ne. annul, nfrz. annuler, nschw.… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • annullieren — »für ungültig, für nichtig erklären; vernichten«: Das Verb wurde im 16. Jh. als Rechtsterminus aus gleichbed. spätlat. an nullare entlehnt. Das lat. Wort ist eine Bildung (denominatives Präfixverb) zu lat. nullus »keiner« (vgl. ↑ null) …   Das Herkunftswörterbuch

  • annullieren — zurückrufen; abbestellen; zurücknehmen; widerrufen; zurückweisen; außer Kraft setzen; entkräften; kündigen; ausgleichen; stornieren; terminieren; …   Universal-Lexikon

  • annullieren — an·nul·lie·ren; annullierte, hat annulliert; [Vt] etwas annullieren geschr; offiziell erklären, dass etwas nicht mehr gültig ist <ein Gesetz, ein Urteil, eine Ehe annullieren> || hierzu An·nul·lie·rung die …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • annullieren — an|nul|lie|ren <lateinisch> (für ungültig erklären)   • annullieren Die vor allem in der Rechts und Kaufmannssprache gebräuchliche Bezeichnung geht auf das gleichbedeutende spätlateinische Verb annullare zurück und wird deshalb mit zwei n… …   Die deutsche Rechtschreibung

  • annullieren — an|nul|lie|ren 〈V.〉 für ungültig, für nichtig erklären, außer Kraft setzen [Etym.: <frz. annuler »für ungültig erklären« <lat. ad »zu« + nullus »keiner«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • annullieren — an|nul|lie|ren <aus gleichbed. lat. annullare> etwas [amtlich] für ungültig, für nichtig erklären …   Das große Fremdwörterbuch

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