abweisen

abweisen
a) ablehnen, abwehren, ausschlagen, eine Abfuhr erteilen, einen Korb geben, fortschicken, nicht vorlassen, nicht zu sich lassen, von sich weisen, wegschicken, zurückweisen;
(ugs.): abblitzen lassen, abfertigen, abwimmeln, auflaufen lassen, die kalte Schulter zeigen;
(österr. ugs.): den Weisel geben;
(salopp): abfahren lassen.
b) ablehnen, abschlagen, ausschlagen, nicht gewähren, verweigern, zurückweisen;
(geh.): versagen;
(Amtsspr.): abschlägig bescheiden.
c) abwehren (1).
* * *
abweisen:1.einerBittenichtentsprechen〉zurückweisen·fortweisen·wegschicken·fortschicken·abwehren·denRückenzeigen·eineAbfuhrerteilen/zuteilwerdenlassen·einenKorbgeben♦umg:abfertigen·abwimmeln·abfahren/abblitzen/anlaufen/ablaufenlassen·diekalteSchulterzeigen;auchablehnen(1),auspfeifen–2.abwehren(1,au.b)–3.abgewiesenwerden:abblitzen(1);sichnichta.lassen:aufdrängen(II,1)
abweisen→ablehnen

Das Wörterbuch der Synonyme. 2013.

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  • abweisen — abweisen …   Deutsch Wörterbuch

  • Abweisen — Abweisen, verb. irreg. act. S. Weisen. 1) Eigentlich, mit der Hand ein Zeichen geben, sich zu entfernen. Einen abweisen. 2) In figürlicher Bedeutung. (a) Jemandes Bitten, Verlangen, Anbringen nicht annehmen wollen, ihn mit seinem Anbringen von… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • abweisen — ↑rejizieren …   Das große Fremdwörterbuch

  • abweisen — V. (Mittelstufe) jmdn. von sich weisen Beispiel: Er hat den Hausierer schnell abgewiesen …   Extremes Deutsch

  • abweisen — von sich weisen; abblitzen lassen (umgangssprachlich); abfertigen (umgangssprachlich); wegweisen; eine Abfuhr erteilen; ausschlagen; zurückweisen; ablehnen; zur …   Universal-Lexikon

  • abweisen — ạb·wei·sen (hat) [Vt] 1 jemanden / etwas abweisen jemanden / etwas heftig, entschieden ablehnen <eine Bitte, einen Antrag abweisen> 2 jemanden abweisen jemanden wegschicken, ohne mit ihm zu sprechen ↔ empfangen: einen Besucher, einen… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Abweisen — * Vorn abweisen und hinten einlassen. Lat.: Antica exclusum postica recipere. [Zusätze und Ergänzungen] 2. Besser abweisen, als geprellt. Lat.: Honestius repellimur quam fallimur. (Binder II, 1333.) …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • abweisen — avwiese …   Kölsch Dialekt Lexikon

  • abweisen — ạb|wei|sen …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Angebrachtermaßen abweisen — (Rechtsw.), Formel im Erkenntniß, wodurch einer Klage wegen ihrer mangelhaften Form keine Folge gegeben wird. Der Kläger hat alle, auch des Gegners Kosten zu bezahlen; allein er kann sein Recht in eines neuen Klage verfolgen …   Pierer's Universal-Lexikon

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