Staatseigentum

Staatseigentum
Staatseigentum,das:Staatsvermögen

Das Wörterbuch der Synonyme. 2013.

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  • Staatseigentum — Staatseigentum …   Deutsch Wörterbuch

  • Staatseigentum — Staats|ei|gen|tum 〈n. 12u; unz.〉 Eigentum des Staates * * * Staats|ei|gen|tum, das <o. Pl.>: a) ↑ Eigentum (1 b) des Staates: etw. in S. überführen; b) etw., was sich in Staatseigentum (a) befindet: S. sein. * * * Staats|ei|gen|tum, d …   Universal-Lexikon

  • Staatseigentum — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… …   Deutsch Wikipedia

  • Staatseigentum — Staats|ei|gen|tum …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Ministerium für Staatseigentum — Das Ministerium für Staatsvermögen (polnisch Ministerstwo Skarbu Państwa, deutsch wörtlich Ministerium für den Schatz des Staats) ist eines der Ministerien der Dritten Republik Polens. Der Sitz des Ministeriums befindet sich in der… …   Deutsch Wikipedia

  • Vergesellschaftung — Dieser Artikel wurde auf der Qualitätssicherungsseite des Portals Soziologie eingetragen. Dies geschieht, um die Qualität der Artikel aus dem Themengebiet Soziologie auf ein akzeptables Niveau zu bringen. Hilf mit, die inhaltlichen Mängel dieses… …   Deutsch Wikipedia

  • Nationalisierung — Verstaatlichung ist die Überführung von im Privateigentum befindlichen Unternehmen in Staatseigentum.[1] Von der häufig punktuell ansetzenden Vergesellschaftung in marktwirtschaftlich orientierten Staaten wird die „flächendeckende“… …   Deutsch Wikipedia

  • Volkseigentum — ist eine besondere Form des Eigentums, das in sozialistischen Rechtsordnungen mit einem dichotomischen Eigentumsbegriff zu finden ist. Der Begriff des Volkseigentums wird teilweise als irreführend angesehen, weil weder das Volk Inhaber des… …   Deutsch Wikipedia

  • verstaatlichen — in Gemeineigentum überführen; nationalisieren; vergesellschaften; sozialisieren; enteignen; kollektivieren * * * ver|staat|li|chen [fɛɐ̯ ʃta:tlɪçn̩] <tr.; hat: zum Eigentum des Staates machen: einen Betrieb verstaatlichen; die Eisenbahnen… …   Universal-Lexikon

  • Domänenfrage — Als Domänenfrage bezeichnet man den Konflikt um das ehemalige fürstliche Kammergut in den deutschen Bundesstaaten bis 1918 sowie in der Weimarer Republik. Während die parlamentarischen Vertretungen der Ansicht waren, dass diese Güter… …   Deutsch Wikipedia

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