Beurkundung

Beurkundung
Beurkundung,die:Bescheinigung(1)

Das Wörterbuch der Synonyme. 2013.

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  • Beurkundung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Beurkundung ist im Rechtsverkehr ein gesetzliches Formerfordernis, wonach bestimmte Verträge oder Urkunden von einem… …   Deutsch Wikipedia

  • Beurkundung — Zertifikat; Zeugnis; Bescheinigung; Beglaubigung * * * Be|ur|kun|dung 〈f. 20〉 das Beurkunden, Beweis, Beglaubigung * * * Be|ur|kun|dung, die; , en: a) das Beurkunden: die B. des Vertrages muss beim Notar erfolgen; …   Universal-Lexikon

  • Beurkundung — ⇡ öffentliche Beurkundung …   Lexikon der Economics

  • Beurkundung des Personenstandes — Beurkundung des Personenstandes, s. Personenstand …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Beurkundung — Be|ur|kun|dung …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Notarielle Beurkundung — Beurkundung bedeutet die Verkörperung einer im Rechtsverkehr zum Beweis bestimmten und geeigneten menschlichen Gedankenerklärung. Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu… …   Deutsch Wikipedia

  • öffentliche Beurkundung — Beurkundung eines ⇡ Rechtsgeschäfts durch den ⇡ Notar oder andere Urkundspersonen. Bundeseinheitliche Regelung durch das Beurkundungsgesetz vom 28.8.1969 (BGBl I 1513) m.spät.Änd. mit dem Grundsatz, dass vorwiegend nur noch die Notare als die… …   Lexikon der Economics

  • Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstands und die Eheschließung — Seit 1. Januar 2009 gilt ein modernisiertes Personenstandsgesetz. Das Personenstandsgesetz regelte die Anzeige familienrechtlicher Umstände (Geburten, Heiraten/lebenspartnerschaften, Sterbefälle; aber auch Namensführungen) gegenüber der… …   Deutsch Wikipedia

  • notarielle Beurkundung — die durch einen ⇡ Notar vorgenommene ⇡ öffentliche Beurkundung …   Lexikon der Economics

  • Beglaubigung — Beurkundung; Akkreditierung; Attest; Urkunde; Zeugnis; Bescheinigung * * * Be|glau|bi|gung 〈f. 20〉 das Beglaubigen ● die Beglaubigung eines Botschafters, eines Gesandten * * * Be|glau|bi|gung, die; , en: 1. das B …   Universal-Lexikon

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