Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten
a) Pflicht, Schuld, Verpflichtung.
b) Lasten, Rückstände;
(veraltend): Schuldigkeit;
(Kaufmannsspr.): Passiva.
* * *
VerbindlichkeitenSchulden,Rückstände,Passiva,Verpflichtung(en)

Das Wörterbuch der Synonyme. 2013.

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  • Verbindlichkeiten — bezeichnen im Schuldrecht die Verpflichtung eines Schuldners gegenüber dem Gläubiger. Im betriebswirtschaftlichen Sinne stehen Verbindlichkeiten für die Summe der noch offenen finanziellen Verpflichtungen eines Unternehmens gegenüber seinen… …   Deutsch Wikipedia

  • Verbindlichkeiten — ↑Passiva …   Das große Fremdwörterbuch

  • Verbindlichkeiten — Rückstände; Rückstand; Außenstände; ausstehende Forderungen; Schulden * * * Verbindlichkeiten,   im weiteren Sinn alle Verpflichtungen (Schulden, Obligationen) eines Unternehmens oder einer Einzelperson. In der Bilanz eines Unternehmens werden… …   Universal-Lexikon

  • Verbindlichkeiten — Ver·bịnd·lich·kei·ten die; Pl, geschr ≈ Schulden <Verbindlichkeiten haben; seine Verbindlichkeiten erfüllen, regeln; seinen Verbindlichkeiten nicht nachkommen> …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Verbindlichkeiten — Begriff des Bilanz und Steuerrechts: V. zählen zu den ⇡ Schulden und sind – im Gegensatz zu ⇡ Rückstellungen – prinzipiell dem Grunde und der Höhe nach gewiss. Zu den V. gehören Anleihen, V. gegenüber Kreditinstituten, Anzahlungen von Kunden, V.… …   Lexikon der Economics

  • Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung — Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung …   Deutsch Wörterbuch

  • Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften sowie aus Gewährleistungsverträgen — Position unter dem Strich der Bilanz (Eventualverbindlichkeiten). Die Verbindlichkeiten sind nur dann in voller Höhe „unter dem Strich“ anzusetzen, wenn eine Inanspruchnahme aus der Eventualverpflichtung nicht wahrscheinlich ist. Ist mit einer… …   Lexikon der Economics

  • Verbindlichkeiten Gebietsansässiger bei Gebietsfremden — ⇡ Forderungen Gebietsansässiger an Gebietsfremde …   Lexikon der Economics

  • Eventualforderungen und -verbindlichkeiten — nach §§ 251, 268 VII HGB unter der Bilanz („unter dem Strich“) oder im Anhang von jedem ⇡ Kaufmann zu vermerkende Haftungsverhältnisse: Mögliche Ansprüche aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel und… …   Lexikon der Economics

  • sonstige Verbindlichkeiten — Bilanzposten auf der Passivseite gemäß § 266 HGB. Sammelposten für alle Verbindlichkeiten, die nicht unter die Position C. 1 bis C. 7 der ⇡ Bilanzgliederung fallen, u.a. Steuerschulden (gesonderter Vermerk bei nicht kleinen Kapitalgesellschaften… …   Lexikon der Economics

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