rechtlich

rechtlich
de jure, dem Gesetz/Recht nach, der formellen Rechtslage zufolge, durch das Gesetz, formaljuristisch, formalrechtlich, gesetzlich, juristisch, legal, nach dem Gesetz, nach den Paragrafen, nach Recht und Gesetz, nicht gesetzwidrig, rechtmäßig, von Rechts wegen.
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rechtlich:1.demGesetzentsprechend〉gesetzlich·juristisch·dejure·nachRechtundGesetz;juridisch(nochösterr)+rechtskräftig·polizeilich;auchzulässig,rechtmäßig–2.rechtschaffen
rechtlich→rechtmäßig

Das Wörterbuch der Synonyme. 2013.

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  • rechtlich — rechtlich …   Deutsch Wörterbuch

  • Rechtlich — Rêchtlich, adj. et adv. 1) Von dem Hauptworte Recht, den Rechten, d.i. den Gesetzen, gemäß, für rechtmäßig; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung, in welcher es noch in dem Gegensatze widerrechtlich vorkommt. 2) Gerichtlich; von Recht,… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • rechtlich — Adj. (Mittelstufe) das Recht betreffend Beispiele: Er hat einen rechtlichen Anspruch auf das Vermögen. Das Warenzeichen ist rechtlich geschützt. Das ist rechtlich verboten …   Extremes Deutsch

  • rechtlich — ↑de jure …   Das große Fremdwörterbuch

  • rechtlich — Wir beraten Sie in rechtlichen Fragen …   Deutsch-Test für Zuwanderer

  • rechtlich — juristisch; von Rechts wegen; de jure (fachsprachlich); gerichtlich; jur. * * * recht|lich [ rɛçtlɪç] <Adj.>: nach dem [gültigen] Recht, auf ihm beruhend: etwas vom rechtlichen Standpunkt aus betrachten; dieses Vorgehen ist rechtlich nicht… …   Universal-Lexikon

  • rechtlich — rẹcht·lich Adj; nur attr od adv; in Bezug auf das ↑Recht (1) ≈ gesetzlich <die Gleichstellung, die Grundlage>: Kann man dem Mieter nach der rechtlichen Lage kündigen?; Ist das denn rechtlich zulässig? …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • rechtlich — recht: Das gemeingerm. Adjektiv mhd., ahd. reht, got. raíhts, engl. right, schwed. rätt beruht auf einer alten Partizipialbildung zu der idg. Wurzel *reg̑ , »aufrichten, recken, gerade richten«, dann auch »richten, lenken, führen, herrschen«, vgl …   Das Herkunftswörterbuch

  • rechtlich — rẹcht|lich ; rechtliches Gehör (Rechtssprache verfassungsrechtlich garantierter Anspruch des Staatsbürgers, seinen Standpunkt vor Gericht vorzubringen) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Öffentlich-rechtlich — steht für Institutionen, die nach öffentlichem Recht verfasst sind, deren Organisation also nicht nach den Regeln (und dem gesellschaftsrechtlichen Typenzwang) des Privatrechts erfolgt und die unter Umständen nicht zivilrechtliche Handlungsformen …   Deutsch Wikipedia

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